§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Ankauf von Kraftfahrzeugen (insbesondere Personenkraftwagen der Marke Porsche) zwischen der Autohaus TTP GmbH (im Folgenden "Käufer" genannt) und dem Verkäufer des Fahrzeugs (im Folgenden "Verkäufer" genannt).
2. Der Verkäufer kann dabei sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Verkäufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Käufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebot, Online-Bewertung und Vertragsabschluss
1. Die auf der Website des Käufers (www.sportwagenankaufttp.de) bereitgestellte Möglichkeit zur Fahrzeugeingabe und zur Anfrage einer Fahrzeugbewertung stellt kein verbindliches Angebot des Käufers zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Es handelt sich lediglich um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
2. Der Käufer teilt dem Verkäufer nach Prüfung der übermittelten Daten per E-Mail, telefonisch oder per WhatsApp einen unverbindlichen Schätzwert oder ein konkretes Ankaufsangebot mit.
3. Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag kommt erst durch beiderseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrages (in der Regel in digitaler Form oder bei physischer Übergabe) zustande.
§ 3 Pflichten des Verkäufers, Garantien
1. Der Verkäufer versichert und garantiert, dass er der alleinige rechtmäßige Eigentümer des zu verkaufenden Fahrzeugs ist oder über eine entsprechende schriftliche und überprüfbare Verkaufsvollmacht des Eigentümers verfügt. Das Fahrzeug muss frei von Rechten Dritter sein (insbesondere Sicherungsübereignungen an Banken), es sei denn, es wurde ausdrücklich vorab etwas anderes vereinbart (z.B. Ablösung eines laufenden Finanzierungs- oder Leasingvertrages).
2. Der Verkäufer ist verpflichtet, sämtliche ihm bekannten fahrzeugspezifischen Mängel, Unfallschäden, Nachlackierungen sowie reparierte Unfallschäden wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
3. Der Verkäufer garantiert die Richtigkeit des angegebenen Kilometerstandes (Laufleistung) und versichert, dass keine Manipulationen am Wegstreckenzähler (Tacho) vorgenommen wurden oder ihm solche bekannt sind.
§ 4 Fahrzeugübergabe und Gefahrübergang
1. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt an einem individuell vereinbarten Ort innerhalb Deutschlands. Auf Wunsch holt der Käufer das Fahrzeug am Wohnort oder Arbeitsplatz des Verkäufers ab.
2. Bei der Übergabe hat der Verkäufer das Fahrzeug in dem Zustand zu übergeben, der dem schriftlichen Kaufvertrag zugrunde liegt. Ferner sind sämtliche zum Fahrzeug gehörenden Schlüssel, Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und -brief), Servicehefte, Bedienungsanleitungen sowie ggf. Code-Karten und Zubehörteile vollständig zu übergeben.
3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Fahrzeugs geht mit der physischen Übergabe des Fahrzeugs und der Papiere auf den Käufer über.
§ 5 Kaufpreis, Zahlung und Eigentumsvorbehalt
1. Der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis ist ein Festpreis.
2. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, per bargeldloser Banküberweisung (in der Regel als Echtzeit-Überweisung / Instant Payment). Die Anweisung der Zahlung erfolgt Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs und der vollständigen Fahrzeugdokumente. Auf ausdrücklichen Wunsch kann eine Vorabüberweisung vereinbart werden.
3. Das Eigentum am Fahrzeug geht mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Sind noch Finanzierungen abzulösen, erfolgt der Eigentumsübergang nach erfolgreicher Ablösung bei der Bank durch den Käufer.
§ 6 Gewährleistung und Sachmängelhaftung
1. Verkauft ein Verbraucher ein Fahrzeug an die Autohaus TTP GmbH, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, soweit gesetzlich zulässig. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
2. Unberührt von diesem Ausschluss der Sachmängelhaftung bleiben die vom Verkäufer im Kaufvertrag explizit abgegebenen Garantien (Zusicherungen) gemäß § 3 dieser AGB (z.B. Unfallfreiheit, korrekter Kilometerstand).
§ 7 Abmeldung des Fahrzeugs
1. Soweit vereinbart, übernimmt der Käufer die Abmeldung des Fahrzeugs bei der zuständigen Zulassungsstelle auf eigene Kosten.
2. Die Abmeldung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach Übergabe des Fahrzeugs. Der Verkäufer erhält hierüber einen entsprechenden Nachweis (Abmeldebescheinigung).
3. Der Verkäufer darf die Versicherung für das Fahrzeug erst nach erfolgter Abmeldung durch den Käufer kündigen.
§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer der Sitz des Käufers (Musterstadt).